IT-Sicherheitsvorfall/IT-Notfall | A-Z | Kontakt/Beratung
Die aufgeführten Maßnahmen sollten durch IT-Fachpersonal erfolgen. Durchgeführte Maßnahmen und Ergebnisse der Vorfallsanalyse sind zu dokumentieren und dem ISB-/RUB-Cert-Team mitzuteilen.
Ein infiziertes System darf nicht im Netzwerk der RUB betrieben werden!
Informationen zum Weiterbetrieb bzw. der Wiederaufnahme sind unter den Punkten Datenrettung, Beseitigung, Forensik zu finden.
Der gesamte Prozess der Vorfallsanalyse und -behandlung ist zu dokumentieren (siehe Dokumentation).
Sind Findings vorhanden, ist denoch nicht sichergestellt, dass alle unberechtigten Modifikationen identifiziert und automatisch bereinigt werden können.
Eine Datenrettung ist von IT-Fachpersonal durchzuführen.
Nach Abschluss aller Maßnahmen, ist die Dokumentation vollständig an das ISB-/RUB-Cert-Team (Mail-Kontakt) zu übergeben.
Der gesamte Prozess der Vorfallsanalyse und -behandlung ist - für jedes Asset - zu dokumentieren.
Durch den IT-Support zu dokumentieren:
Die Maßnahmen zur Beseitigung sind von IT-Fachpersonal durchzuführen. Sie sollten im Verhältnis zur Art des Findings gewählt werden.
Lässt das Finding auf einen APT-Akteur schließen, sollten Mainboard und interne Disks des Systems einer forensischen Untersuchung zugeführt werden (siehe Forensik). Soll auf eine Forensik verzichtet werden, sind Mainboard sowie Disks zu entsorgen und durch neue Bauteile zu ersetzen.
Sind keine verdichteten Hinweise auf einen APT-Akteur vorhanden, sollten die Firmware des Mainboards erneuert und die internen Disks des Systems vollständig gelöscht werden. Dazu können low-level Format Programme oder das vollständige Überschreiben, incl. eventuell vorhandener host protected areas, mit Zufallszahlen verwendet werden.
Ob eine forensische Untersuchung an einem infizierten System der RUB durchgeführt werden muss oder soll wird von der Stabsstelle für Informationssichertheit und dem RUB-Cert bestimmt. Die Entscheidung darüber ist abhängig von der Erstmeldung von Findings durch den IT-Support bzw. von der Art und Schwere des Vorfalls.
Für eine forensische Untersuchung werden externe Dienstleister hinzugezogen. Für diesen Fall sollte das infizierte System nicht ausgeschaltet werden. Zumindest aber dürfen Firmware und Disks nicht gelöscht, überschrieben oder gar entsorgt werden.
Allerdings wird unter normalen Umständen an einzelnen, infizierten Arbeitsplatzsystemen keine Forensik durchgeführt.
In jedem Fall ist das infizierte System vom Netzwerk der RUB zu trennen und nicht mehr zu benutzen!